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Mitglied werden

Vereinsstruktur

 Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person afrikanischer Abstammung werden, die ein politisches Mandat in einer Kommune, einem Landtag und im Bundestag trägt. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann die/ der Antragstellende die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.

Assoziiertes Mitglied kann jede natürliche Person afrikanischer Abstammung werden, die im einem Rat/Beirat/Ausschuss in einer deutschen Kommune oder einem Bezirk Mitglied ist. Sie/er muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für assoziierte Mitglieder gelten die gleichen Aufnahmeregelungen wie für ordentliche Mitglieder. 

Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person nicht-afrikanischer Abstammung werden, die ein/e Mandatsträger_in in der Bundesrepublik Deutschland ist. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Ehrenmitglieder sind nicht stimmberechtigt. 

Beratendes Mitglied kann eine natürliche Person mit relevanter fachlicher oder wissenschaftlicher Kompetenz werden, die in Deutschland in einer staatlichen oder nichtstaatlichen Institution tätig ist. Sie/er hat keine Stimmberechtigung und nimmt hauptsächlich eine beratende Funktion ein. 

Fördermitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die die Arbeit des Vereins unterstützen. Sie sind nicht stimmberechtig.

Satzung VMA (PDF)